Schlüssel  für  Behinderten-WC

Information zum Erwerb des Euro-Schlüssels


Immer häufiger werden die behindertengerechten öffentlichen WC in Städten und Gemeinden, an Autobahnraststätten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Freizeitanlagen, Kaufhäusern etc. mit dem sogenannten Euro-Schließ-System ausgestattet. Dieses gibt es mittlerweile nahezu flächendeckend in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie einigen anderen EU-Mitgliedstaaten (Großbritannien, Italien, Kroatien, Niederlande, Tschechien). Viele behinderte Menschen sind im Besitz des dazugehörigen Schlüssels und können diese Einrichtungen kostenlos betreten und nutzen.

 

Darüber hinaus sind in manchen älteren öffentlichen Gebäuden, die nicht über einen Fahrstuhl verfügen, Treppenlifte (Schrägaufzüge) eingebaut worden, um die Stufen für Rollstuhlfahrer barrierefrei zu gestalten. Auch diese Einrichtungen sind mit dem Euro-Schlüssel ohne weitere Hilfe nutzbar.

 

In Österreich wird der Euro-Schlüssel durch den Österreichischen Behindertenrat vertrieben. Voraussetzung für den Erwerb ist der Nachweis der Behinderung mit gültigem Bundesbehindertenpass oder Parkausweis für Behinderte. Bestellformulare gibt es direkt beim Behindertenrat unter: www.behindertenrat.at/euro-key/. Eine Liste der Toiletten, die mit dem Euroschlüssel zugänglich sind, ist ebenfalls dort erhältlich. Der Euro-Schlüssel wird dank staatlicher Förderung gratis abgegeben.

 

In Deutschland wird der Euro-Schlüssel durch den Club der Behinderten und ihrer Freunde Darmstadt e. V. (CBF; www.cbf-da.de) zum Preis von 20 Euro vertrieben. Als Nachweis der Behinderung ist der Bestellung eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen.

 

In der Schweiz ist der Schlüssel über die Koordinierungsstelle eurokey (www.eurokey.ch) oder bei den autorisierten Abgabestellen (Verzeichnis im vorgenannten Link) zum Preis von 25 CHF erhältlich

 

Weiterführende Information

 

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- Zur Übersicht und Erreichbarkeit der nationalen und internationalen Huntington-Selbsthilfeorganisationen klicken Sie hier auf SELBSTHILFE

 

Die Infoblätter sind keine Quelle für medizinische, juristische oder finanzielle Ratschläge

 

Autor: Ekkehart Brückner                                  Stand: April 2020